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Kleine Anfrage der Liberalen

FDP kritisiert Verflechtung von Staat und Naturschutzorganisationen

Die FDP kritisiert eine zunehmende Verflechtung von Staat und Naturschutzorganisationen. Nach Auffassung des jagd- und forstpolitischen Sprechers der Liberalen im Bundestag, Karlheinz Busen, beeinflussen Naturschutzorganisationen immer stärker die Arbeit der Bundesministerien.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Generalsekretär vom Deutschen Naturschutzring (DNR), Florian Schöne, wies die Vorwürfe indes als völlig unbegründet zurück. Anlässlich der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zur „Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Naturschutzorganisationen“ verwies Busen in der vergangenen Woche darauf, dass laut Regierung zuletzt fünf ehemalige hauptamtliche Beschäftigte vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und DNR im Bundesumweltministerium beschäftigt seien. Diese „Beeinflussung der Ministerien von innen“ wirke sich auch auf die Finanzierung von „vermeintlichen“ Naturschutzprojekten aus. Fast 40 Mio Euro habe allein der NABU zwischen 2014 und 2019 erhalten, darunter 143 000 Euro für die Vernetzung von Umweltaktivisten. Insgesamt belaufen sich die Zuwendungen an acht Umweltorganisationen für die Durchführung von Projekten im Zeitraum 2014 bis 2019 auf rund 250 Mio Euro. Davon entfiel der Löwenanteil auf den World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland sowie den NABU. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie mit den Aufträgen an die Verbände bestimmte naturschutzpolitische Ziele verfolge und die Zielerreichung begleite und kontrolliere.

Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung

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Laut Schöne übernehmen Naturschutzorganisationen wichtige Aufgaben zur Umsetzung zentraler Ziele der Bundesregierung im Bereich Natur- und Umweltschutz. „Zu diesem Zweck bewerben sie sich um Fördermittel der Bundesregierung und bekommen nur dann den Zuschlag, wenn sie mit ihrem Antrag überzeugende Lösungsvorschläge liefern“, erläuterte der DNR-Generalsekretär gegenüber AGRA-EUROPE. Die Fördermittel seien an klare Leistungen sowie an die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung gekoppelt.

Als gemeinnützige Organisationen erfolge bei den Naturschutzverbänden zudem eine transparente Berichterstattung über Herkunft und Verwendung von Mitteln, satzungsgemäßen Aufträgen und Organisationsstruktur. Dem Generalsekretär zufolge wären ohne das vielfältige bürgerschaftliche Engagement der Naturschutzorganisationen die Ziele der Umweltpolitik in der Fläche nicht umsetzbar. Nur durch die Unterstützung einer umfangreichen Meinungsbildung aus der Breite der Zivilgesellschaft heraus könnten Chancen und Risiken politischer Prozesse frühzeitig erfasst und in die Entscheidungsfindung mit integriert werden. Dies entspreche dem legitimen Anspruch an eine moderne demokratische Verwaltung, die Widerspruch und Diskurs schätze.

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