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topplus Zum Start der Weidesaison

Nach diesen neuen Regeln wollen die Länder Problem-Wölfe abschießen

Die fünf Bundesländer mit den meisten Wölfen wollen beim Abschuss von Problemwölfen einheitlich vorgehen. Die neuen Regeln sollen die Weidesaison 2024 sicherer machen.

Lesezeit: 4 Minuten

Problemwölfe sollen mit Start der Weidesaison 2024 schneller geschossen werden können. Darauf hatten sich die Umweltminister der Länder im Dezember 2023 geeinigt. Die fünf Bundesländer mit den höchsten Wolfsvorkommen Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich jetzt auf gemeinsame Kriterien geeinigt.

Am Mittwoch dieser Woche haben sie diese Bedingungen für eine schnelle Entnahme eines schadensstiftenden Wolfes veröffentlicht. Gewisse Spielräume für die einzelnen Bundesländer bleiben allerdings.

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Das vom Bundesumweltministerium genehmigte „Schnellabschussverfahren“ erlaubt einen Abschuss eine Problemwolfes für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe. Es gilt in Gebieten mit „überdurchschnittlichen Wolfangriffen“ und unter der Voraussetzung, dass es dort Herdenschutzmaßnahmen für die dort lebenden Weidetiere gibt. Die EU-Kommission und der Bund hatten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Die fünf Bundesländer haben nun folgende Thesen zur beschleunigten Entnahme von schadensstiftenden Wölfen aufgestellt:

Was sind Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen?

„Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen“ sind Gebiete, in denen deutlich mehr Rissereignisse bei mindestens durch den Grundschutz geschützten Nutztieren auftraten als in anderen von Wölfen besiedelten Räumen. Für den Zeitbezug wird die Anzahl an Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher hinreichend sicher festgestellt wurde, im Verhältnis zu einer Zeiteinheit betrachtet. Dieser Betrachtungszeitraum soll in der Regel 6 Monate entsprechen, kann jedoch bei Bedarf länderspezifisch angepasst werden. Die Aggregation von Rissereignissen soll auf der durchschnittlichen Grundfläche eines Wolfsterritoriums von 200 (bis 500) km² erfolgen. Diese so abgeleiteten Gebiete mit einem erhöhten Rissaufkommen sollen sodann länderspezifisch anhand von Verwaltungsgrenzen abgebildet werden.

Wie groß ist das Gebiet, in dem der Abschuss möglich ist?

Im Normalfall erfolgt die Bemessung des Entnahmegebietes im 1.000 Meter-Radius von der Außengrenze/Zäunung der im Rissgutachten bezeichneten Weide, auf der sich der Nutztierriss ereignet hat. Bei im Nachgang nicht mehr nachvollziehbarer mobiler Zäunung, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Wanderschäferei, kann die Bemessung des 1.000 Meter-Radius ausgehend vom Rissort zum Risszeitpunkt erfolgen. Eine konkrete Abgrenzung der Entnahmefläche sollte anhand von erkennbaren Landschaftselementen erfolgen.

Wie lange ist die Entnahme des Wolfes möglich?

Die 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen soll unmittelbar ab dem Risszeitpunkt beginnen.

Muss ein Wolf als Schadenverursacher festgestellt werden?

Die Feststellung, ob ein Wolf schadensstiftend war, erfolgt durch die zuständige Behörde auf Grundlage der Rissbegutachtung anhand von vorgefundenen und sorgfältig dokumentierten Hinweisen zum Verursacher. Eine genetische Individualisierung vor Zulassung der Entnahme ist gemäß UMK-Beschluss nicht erforderlich. Es wird aber durch die in der AG beteiligten Länder zur zielgerichteten Vollzugskontrolle und für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen empfohlen, eine genetische Artbestimmung und Individualisierung im Nachgang vorzunehmen.

Welche Vorgaben gelten für den Tierschutz?

Die in der AG beteiligten Länder stimmen darin überein, dass der Schutz von Elterntieren von unselbstständigen Welpen durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss.

Wann setzen die Bundesländer die Regeln um?

Mecklenburg-Vorpommern kündigte am Mittwoch an, die Regelungen nun so schnell wie möglich umzusetzen. Die Länder hätten ihre Zusage, die notwendigen Rahmenbedingungen bis zum Beginn der Weidesaison abgesteckt zu haben, eingehalten, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD). „Das war mir sehr wichtig“.

Auch das Land Brandenburg bekräftigte am Mittwoch, dass es die erzielten Ergebnisse nunmehr im Rahmen der Überarbeitung der Brandenburgischen Wolfsverordnung berücksichtigen wird. Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) sagte, dass er diese in einem nächsten Schritt nun mit den Landnutzer- und Naturschutzverbänden erörtern will.

Das ist in Niedersachsen schon geschehen. Das Land hat die Bedingungen für die Schnellabschüsse für Problemwölfe schon im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ verhandelt. Als erstes Bundesland hatte es schon Mitte Februar seine Regeln veröffentlicht. Bei der Definition der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen ist Niedersachsen etwas strenger als die gemeinsame Ländervereinbarung. Das Niedersächsische Wolfsbüro legte auf der Grundlage von vergangenen Nutztierschäden fest, das ein erhöhtes Nutztierrissaufkommen bedeutet:

  • Die viermalige Überwindung des Grundschutzes innerhalb von neun Monaten oder

  • die dreimalige Überwindung innerhalb von sechs Monaten.

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