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Welche Versicherung greift bei Vandalismus?

Immer mehr Landwirte beklagen Beschädigungen an Maschinen oder Gebäuden durch Unbekannte. Wie Sie sich gegen Vandalismus versichern können, erklärt unser Experte.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich habe jetzt schon öfter gelesen, dass Unbekannte eine landwirtschaftliche Maschine umfänglich beschädigt haben. Wir wohnen in Stadtnähe und befürchten auch ähnliche Vorkommnisse. Kann ich mich gegen Vandalismus an Maschinen versichern? Wie ist Vandalismus generell versichert, z.B. an Gebäuden oder wenn jemand Siloballen aufschlitzt?

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Antwort:

Falls es sich bei der landwirtschaftlichen Maschine um eine zulassungspflichtige Maschine (Schlepper, Anhänger, Betriebs-Pkw) handelt, dann ist neben der Haftpflichtversicherung mindestens eine Vollkaskoversicherung notwendig. Die Vollkaskoversicherung deckt neben selbstverschuldeten Unfallschäden auch Schäden durch Vandalismus mit ab. Allerdings ist dann der Selbstbehalt in Abzug zu bringen und ebenfalls wird die Versicherung im nächsten Jahr durch Höherstufung teurer. Der einfache Fahrzeugdiebstahl ist hingegen über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Das gilt für nichtzulassungspflichtige Maschinen

Handelt es sich allerdings um „nichtzulassungspflichtige Maschinen“ wie einen Mähdrescher, Teleskoplader, Hoftrac oder auch hochwertige Maschinen wie eine Ballenpresse oder Güllefass, dann haben Sie nur Schutz, wenn Sie diese Geräte mit einer eigenen Vollkaskoversicherung oder auch Maschinenbruchversicherung absichern. Über die „normale“ Inventarversicherung ist in der Regel nur das Feuerrisiko gedeckt und die böswillige Beschädigung nicht eingeschlossen. Die Haftpflichtversicherung gilt nur gegenüber Dritten und schließt Eigenschäden nicht ein. Die Prämie richtet sich nach dem Neuwert der Maschine und kann schon mehrere hundert Euro kosten.

Das gilt für Gebäude

Auch der aufgeschlitzte Siloballen ist in der Regel nicht versichert, ebenso auch keine Beschädigungen an Gebäuden. Einige wenige Versicherer aber haben das Vandalismusrisiko nach einem Einbruch an Gebäuden und am Inventar inzwischen mit in die Feuerversicherung eingeschlossen, allerdings meist nur im geringen Umfang mit einer Summenbegrenzung.

Unser Experte: Heiko Taube, WLV Versicherungsberater, Herford, NRW

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Wenn Sie schon einmal von Vandalismus (an Maschinen) betroffen waren, wie sind Sie danach vorgegangen? Und haben Sie etwas verändert? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen in die Kommentare.

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